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LektPräd Gesetz

Finanzierung der Ausbildung zum Prädikanten im Ev.-luth. Kirchenkreis Emsland-Bentheim

Der Kirchenkreisvorstand hat in seiner Sitzung am 17.07.2014 beschlossen, dass der Ev.-luth. Kirchenkreis Emsland-Bentheim den Aufwand für die Ausbildung von Lektoren zu Prädikanten in voller Höhe (Fortbildungs-, Sach- und Fahrtkosten) übernimmt. Dieses bedeutet in der Konsequenz, dass der LektorIn keinen Eigenbeitrag leisten muss. Damit steht der Kirchenkreis mit an der Spitze der Unterstützungsleistung im Vergleich zu anderen Kirchenkreisen. Die Landeskirche sieht nach wie vor anteilige Finanzierung durch Gemeinde und Auszubildenden vor.

Ergänzend hierzu beschloss der Kirchenkreisvorstand am 16.09.2014, dass für Anschaffungen von Literatur im Rahmen der Prädikantenausbildung Aufwendungen bis zur Höhe von € 150,00 aus Mitteln des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim erstattet werden können. Um, hinsichtlich der Sparsituation, diese Kosten trotzdem so gering wie möglich zuhalten, hat der Lektorendienst des Kirchenkreises für die Ringbücherei einen Grundbestand an wichtiger Ausbildungsliteratur angeschafft. Jeder Auszubildende kann sich über die Gemeindebüchereien/Ringbücherei diese Literatur bestellen. Eine Literaturliste kann über Ringbüchereileiterin Julia Schmalisch-Fischer angefordert werden.

Es wird außerdem angeregt, dass die Auszubildenen, ähnlich wie Theologiestudierende, vom heimischen Pfarramt einen Literaturzuschuss auf Antrag an den KV erhalten. Üblich sind dort 100 € pro Ausbildungsjahr.

Fundstellen zum Lektoren- und Prädikantengesetz

Die rechtliche Grundlage für den Dienst als Lektor bzw. Prädikant bildet das "Kirchengesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung", abgekürzt: Lektoren- und Prädikantengesetz.
Das Gesetz ist novelliert und im Herbst 2013 von der Synode der Landeskirche verabschiedet worden. Es wurde im Kirchlichen Amtsblatt der Landeskirche Hannovers Nr. 6/2013 auf den Seiten 195 – 197 veröffentlicht. Es ist zu beachten, dass die Altergrenze inzwischen wieder zurückgenommen wurde.

Das Lektoren- und Prädikantengesetz vom 17. Dezember 2013, inkl. Erweiterungen von 2016 finden Sie hier:
Mit dem Gesetz sind folgende weitere, für Lektoren relevante Rechtsordnungen verlinkt:

Ausführungsbestimmungen

Dokument:https://www.kirchenrecht-evlka.de/document/21061/search/Ausf%25C3%25BChrungsbestimmungen%2520LektPr%25C3%25A4dG

Rechtsverordnung über Entschädigungen

Dokument:420-2.pdf